Inklusion

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Wir unterrichten alle Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache oder emotional soziale Entwicklung an den Regelschulen des Stadtteils inklusiv.

Bei zielgleicher Inklusion werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf z.B. Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, Autismus u.a. nach dem Lehrplan der Regelschule unterrichtet.

Voraussetzung für die inklusive Beschulung ist ein bestehender sonderpädagogischer Förderbedarf. Die Überprüfung erfolgt auf Antrag der Grundschule oder der Eltern. Die Überprüfung wird von einer Sonderschullehrkraft des zuständigen Förderzentrums durchgeführt. Durch geeignete diagnostische Verfahren wird festgestellt, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und inwiefern das Kind aufgrund seiner individuellen Voraussetzungen nur mit besonderen Hilfen am Unterricht einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen kann. Aufgrund der Überprüfungsergebnisse legt das Schulamt den Förderbedarf, den Beschulungsort und die Form der Integration fest.

Formen und Ziele von Inklusion

Man unterscheidet bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule zwei Formen von Integration: die zieldifferente und die zielgleiche Inklusion.

  • Bei zieldifferenter Inklusion werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten
    - Lernen und
    - Geistige Entwicklung
    entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen unterrichtet. Die Kinder folgen den Zielen ihres sonderpädagogischen Förderplanes. In diesen werden die Förderziele und Fördermaßnahmen sowohl in den Entwicklungsbereichen als auch in den Unterrichtsfächern für jedes Kind individuell festgelegt. Das Ziel ist eine soziale Inklusion mit individueller Förderung.
  • Bei zielgleicher Inklusion werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf z.B. Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung... nach dem Lehrplan der Regelschule unterrichtet.

Im sonderpädagogischen Förderplan wird neben den Förderzielen und Fördermaßnahmen ein möglicher Nachteilsausgleich festgelegt.

Aufgaben des Förderzentrums bei inklusiver Beschulung

  • gemeinsamer Unterricht mit
    • Teamteaching
    • gemeinsame Planung und Materialbeschaffung
    • Erstellung von differenzierten Arbeitsmaterialien und Klassenarbeiten (inkl. Benotungshilfen)
  • Kleingruppenarbeit und Einzelförderung (nach Bedarf)
  • lernprozessbegleitende Diagnostik
  • Erstellung von sonderpädagogischen Förderplänen in Absprache mit allen Fachlehrern
  • Elternarbeit
  • Beratung von Schülern, Eltern und Kollegen
  • Berufsorientierung für Förderschüler
  • Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten nach Absprache
  • Unterstützung bei der Zeugniserstellung

 

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